im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen AGGlüStV zum 01.07.2021 möchten wir darauf hinweisen, dass Wattturniere gem. Art. 13 Abs. 1 AGGlüStV i. V. m. § 28 Abs. 2 GlüStV 2021 künftig erlaubnispflichtig sind.
Erlaubnisbehörde ist die Regierung von Niederbayern (Art. 13 Abs. 3 AGGlüStV).
Der (formlose) Erlaubnisantrag ist schriftlich oder per E-Mail an die Regierung von Niederbayern zu richten und muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Genaue Bezeichnung des Veranstalters des Wattturniers (Name, Anschrift, Rechtsform),
- Benennung der vertretungsberechtigten Person des Veranstalters und der Person, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Wattturniers verantwortlich ist,
- Veranstaltungsort (Bezeichnung, Anschrift),
- Angaben zum Spieleinsatz pro Spieler,
- Auflistung der ausgelobten Geld- und Sachpreise (mit Wertangabe),
- geplante Verwendung des Reinerlöses.