Steuern, Gebühren und Beiträge

Zahlungstermine

Kategorie der Termine Fälligkeit Art der Termine
Fixe Steuertermine

15.02. jeden Jahres

15.05. jeden Jahres

15.08. jeden Jahres

15.11. jeden Jahres

Grundsteuer

Gewerbesteuer-Vorauszahlung

Fixe Gebührentermine

01.05. jeden Jahres

01.08. jeden Jahres

01.11. jeden Jahres

Kanal-Vorauszahlung
Fixe Gebührentermine 1. Quartal Kanal - Abrechnung vom Vorjahr
Fixe Beiträge zum 1. jeden Monats

Kindertagesstätte (KiTa)

Kinderkrippe

Mittagsbetreuung

Mieten zum 1. jeden Monats  
Pachten 01.10. jeden Jahres  
Hundesteuer 15.02. jeden Jahres  

 

 

Hebesätze

  • Grundsteuer A      360%
  • Grundsteuer B      370%
  • Gewerbesteuer     330%

 

Hundesteuer

  • für jeden Hund 20€ / Jahr
  • ermäßigte Steuer 10€ / Jahr
  • Kampfhunde (nur mit Negativzeugnis) 250€ / Jahr

 

Gebühren der Kindertagesstätte  

(12 Beitragsmonate)

 

                                
  1-2 Sd. 2-3 Std. 3-4 Std. 4-5 Std. 5-6 Std. 6-7 Std. 7-8 Std. 8-9 Std. >9 Std.
1. Kind       66,00€ 76,00€ 86,00€ 106,00€ 116,00€ 126,00€
2. Kind       33,00€ 38,00€ 43,00€ 53,00€ 58,00€ 63,00€
                   
zuzüglich Spielgeld:   4,00€ 4,00€ 4,00€ 4,00€ 4,00€ 4,00€
                   
Krabbelkinder unter 3 Jahren            
  50,00€ 80,00€ 120,00€ 140,00€ 160,00€ 180,00€ 220,00€ 240,00€ 260,00€
kein Spielgeld                

 

Zweitkindermäßigung:

Die Zweitkindermäßigung gilt immer für das ältere Kind. Bei Krippenkindern gibt es keine Zweitkindermäßigung.

 

Ausweitung des Beitragszuschusses auf die gesamte Kindergartenzeit ab dem 01.04.2019 bzw. 01.09.2019 in Höhe von 100,00 €.

Der Beitragszuschuss des Freistaates Bayern für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100,00 € pro Kind und monat, gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für Kinder bezuschusst, die sich im BErechtigungszeitraum befinden, die also im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben udn noch nicht in die Schule gehen. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr begrenzt.

 

Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr begrenzt. Seit dem 01.09.2013 beträgt der Elternzuschuss 100,00 € / Monat.

 

Mitteilungspflichten:

Sollten Sie während des laufenden Kindergartenjahres den Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen, so teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Bitte beachten Sie Ihre Mitteilungspflichten (siehe § 4 des  Bildungs- und Betreuungsvertrages).

 

 

Gebühren für die Abfallentsorgung

weitere Informationen finden Sie unter www.awv-isar-inn.de.

Gebühren für 50L Restmüllsack: 2€

 

Gesplittete Abwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr wird wie bisher nach der Menge des bezogenen Frischwassers (m³) abgerechnet. 

=> 1,70 € / m³

 

Für die Niederschlagswassergebühr werden die „versiegelten Einleitungsflächen“ (m²) jedes Grundstückes zugrunde gelegt.

=> 0,24 € / m²

 

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