Zahlungstermine
Kategorie der Termine | Fälligkeit | Art der Termine |
Fixe Steuertermine |
15.02. jeden Jahres 15.05. jeden Jahres 15.08. jeden Jahres 15.11. jeden Jahres |
Grundsteuer Gewerbesteuer-Vorauszahlung |
Fixe Gebührentermine |
01.05. jeden Jahres 01.08. jeden Jahres 01.11. jeden Jahres |
Kanal-Vorauszahlung |
Fixe Gebührentermine | 1. Quartal | Kanal - Abrechnung vom Vorjahr |
Fixe Beiträge | zum 1. jeden Monats |
Kindertagesstätte (KiTa) Kinderkrippe Mittagsbetreuung |
Mieten | zum 1. jeden Monats | |
Pachten | 01.10. jeden Jahres | |
Hundesteuer | 15.02. jeden Jahres |
Hebesätze
- Grundsteuer A 360%
- Grundsteuer B 370%
- Gewerbesteuer 330%
Hundesteuer
- für jeden Hund 20€ / Jahr
- ermäßigte Steuer 10€ / Jahr
- Kampfhunde (nur mit Negativzeugnis) 250€ / Jahr
Gebühren der Kindertagesstätte
(12 Beitragsmonate)
1-2 Sd. | 2-3 Std. | 3-4 Std. | 4-5 Std. | 5-6 Std. | 6-7 Std. | 7-8 Std. | 8-9 Std. | >9 Std. | |
1. Kind | 66,00€ | 76,00€ | 86,00€ | 106,00€ | 116,00€ | 126,00€ | |||
2. Kind | 33,00€ | 38,00€ | 43,00€ | 53,00€ | 58,00€ | 63,00€ | |||
zuzüglich Spielgeld: | 4,00€ | 4,00€ | 4,00€ | 4,00€ | 4,00€ | 4,00€ | |||
Krabbelkinder unter 3 Jahren | |||||||||
50,00€ | 80,00€ | 120,00€ | 140,00€ | 160,00€ | 180,00€ | 220,00€ | 240,00€ | 260,00€ | |
kein Spielgeld |
Zweitkindermäßigung:
Die Zweitkindermäßigung gilt immer für das ältere Kind. Bei Krippenkindern gibt es keine Zweitkindermäßigung.
Ausweitung des Beitragszuschusses auf die gesamte Kindergartenzeit ab dem 01.04.2019 bzw. 01.09.2019 in Höhe von 100,00 €.
Der Beitragszuschuss des Freistaates Bayern für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100,00 € pro Kind und monat, gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für Kinder bezuschusst, die sich im BErechtigungszeitraum befinden, die also im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben udn noch nicht in die Schule gehen. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr begrenzt.
Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr begrenzt. Seit dem 01.09.2013 beträgt der Elternzuschuss 100,00 € / Monat.
Mitteilungspflichten:
Sollten Sie während des laufenden Kindergartenjahres den Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen, so teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Bitte beachten Sie Ihre Mitteilungspflichten (siehe § 4 des Bildungs- und Betreuungsvertrages).
Gebühren für die Abfallentsorgung
weitere Informationen finden Sie unter www.awv-isar-inn.de.
Gebühren für 50L Restmüllsack: 2€
Gesplittete Abwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr wird wie bisher nach der Menge des bezogenen Frischwassers (m³) abgerechnet.
=> 1,70 € / m³
Für die Niederschlagswassergebühr werden die „versiegelten Einleitungsflächen“ (m²) jedes Grundstückes zugrunde gelegt.
=> 0,24 € / m²