Diese können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim
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Gemeinde Moosthenning | Online: https://www.moosthenning.de//
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Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste sind kostenpflichtige Amtshandlungen. Die Gemeinde ist nicht mehr befugt, diese Auskünfte zu erteilen.
Diese können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim
Landratsamt Dingolfing-Landau,
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