Vereinsfeste

 

Vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis

 

Eine vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis benötigt, wer an Ort und Stelle aus besonderem Anlass (z. B. Vereins-, Grillfeste etc.) alkoholische Getränke und Speisen verabreicht.

 

Diese vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung nach § 12 GastG) ist mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen und wird unter bestimmten Auflagen erteilt.

 

Vor Erteilung der Gestattung wird die Polizei, sowie das Jugendamt beteiligt (die Beteiligungsfrist dieser Stellen beträgt eine Woche).

 

 

Der Antrag auf Gestattung und die Veranstaltungsanzeige sind vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und im Original mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Gemeinde zuzuleiten.  

 

Die im Antrag angegebene verantwortliche Person muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein, sowie unter der angegebenen Telefonnummer erreichbar sein. Die Angabe der Handynummer ist daher erforderlich!

 

Nach Bearbeitung und Anhörung der beteiligten Stellen, wird der Bescheid  zugestellt. Die Kosten in Höhe von 30,00 € sind vor Ort zu bezahlen.

 

Der Antrag auf Gestattung, sowie die Veranstaltungsanzeige kann natürlich auch persönlich bei der Gemeindeverwaltung erfolgen.

 

Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis

 

Formular der Veranstaltungsanzeige

 

 

 

Lebensmittelrechtliche Belehrung


Für die bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen tätigen ehrenamtlichen Helfer ist keine lebensmittelrechtliche Belehrung (umgangssprachlich "Gesundheitszeugnis") mehr erforderlich.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat einen Leitfaden erstellt, mit dem die ehrenamtliche Helfer vor Beginn ihrer Tätigkeit durch den Verantwortlichen unterrichtet werden.

 

Inhalt des Leitfadens für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen zum sicheren Umgang mit Lebensmitteln

 

  • Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?
  • Durch welche Lebensmittel kommt es häufig zu Infektionen?
  • Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beitragen?
  • Gesetzliche Tätigkeitsverbote
  • Hygienevorschriften im Umgang mit Lebensmitteln

 

Ggf. kann dies durch die Unterschrift der ehrenamtlich tätigen Helfer dokumentiert werden.

 

Den Leitfaden können Sie für Ihre Unterrichtung verwenden.

 

 

Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmittel (Download)

 

 

Desweiteren sind zu beachten:

 

 

Merkblatt Jugendschutz bei Veranstaltungen

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Weitere jugendschutzrelevante Bestimmungen nach dem Gaststättengesetz (GastG)

 

Merkblatt Jugendschutz bei Veranstaltungen (Download)

 

 

 Auflagen der Lebensmittelüberwachung

  • Ausschank von Bier und alkoholfreien Getränken
  • Grillen von Hähnchen, Fleisch, Fisch und Würstl
  • Verkauf von z. B. Kuchen, Fischsemmeln und Käse usw.
  • Kühltemperaturen
  • Reinigen des Mehrweggeschirrs
  • Preisangabenpflicht
  • Anforderungen an Personal
  • Toiletten

 

Auflagen Lebensmittelüberwachung (Download)

 

 

Auflagen zum Brandschutz für die Durchführung von Märkten und sonstigen Veranstaltungen

Vollzug der Baugesetze

 

  • Anzeige und Gebrauchsabnahme
  • Standfestigkeit
  • Rettungswege
  • Feuerlöscher
  • Beleuchtung
  • Dekoration
  • Überwachung durch Betreiber, Bedienungspersonal und Meldepflicht von Unfällen

 

Merkblatt Auflagen Brandschutz (Download)

 

Merkblatt Auflagen Baurecht (Download)

 

 

Merkblatt für Betreiber von Trinkwasseranlagen auf Volks- und Straßenfesten, Märkten oder sonstigen, nicht ortsfesten Anlagen

  • Einleitung
  • Anforderungen
  • Allgemeine Gesetzliche Grundlagen und technische Regeln (Auszug)
  • Hinweis
  • Anhang

 

Merkblatt für Betreiber von Trinkwasseranlagen (Download)

 

 

 

 

Bürgerbüro: 08731/3900-13

 

 

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