Wasserentnahme von Gräben und Bächen

Grundsteuer in Bayern

 

Infolge der anhaltenden Trockenheit weist die Gemeinde Moosthenning darauf hin, dass die Entnahme aus oberirdischen Gewässern wie Bachläufen und wasserführenden Gräben ohne ausdrückliche Genehmigung durch das Landratsamt verboten ist. Erlaubt ist nur das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Entnahme mittels Pumpe stellt eine ungenehmigte Benutzung dar und kann eine Geldbuße nach sich ziehen. Künftig werden hierzu verstärkt Kontrollen durchgeführt. 

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