Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Moosthenning | Online: https://www.moosthenning.de//
 Rathaus & Service > Verwaltung > Aufgaben der Verwaltung
  
  Profilansicht der Aufgabe / Dienstleistung
Marktgebühren; Erhebung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
  Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsvorschriften
Rechtsbehelfsbelehrung
Verwandte Leistungen
Stand: 29.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe 
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
			 zurück
   zurück
			
		
 drucken nach oben
Dieser Webauftritt nutzt Cookies, um die optimale Funktionalität bereitzustellen. Mit der Bestätigung der Schaltfläche "Alle akzeptieren" erteilen Sie uns die jederzeit widerrufliche Einwilligung, dass wir die unter "Cookie-Details" näher beschriebenen Cookies zu den genannten Zwecken einsetzen dürfen. Unabhängig von Ihrer Einwilligung werden technisch notwendige Cookies gesetzt.Alle akzeptierenAblehnenCookie-Details