Jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sofern er sich nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Für Kinder unter 16 Jahren ist zur Ausstellung eines Personalausweises eine schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Bei Reisen innerhalb der europäischen Union ist in der Regel der Besitz eines Personalausweises zum Grenzübertritt ausreichend.
Zur Beantragung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- den bisherigen Personalausweis
- Geburtsurkunde (nur notwendig falls erstmalig bei der Gemeinde Moosthenning ein Personalausweis beantragt wird)
- schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei unter 16-Jährigen
Zustimmungserklärung Sorgeberechtigte (Download)
Was ist außerdem zu beachten?
Die Lieferzeit des Personalausweises beträgt ca. 3 Wochen. Beantragen Sie daher Ihren Personalausweis rechtzeitig!
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, welcher innerhalb eines Werktages ausgestellt wird.
Die Kosten und Gültigkeitsdauer im Überblick:
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren |
6 Jahre |
22,80 € |
Personalausweis für Personen über 24 Jahren |
10 Jahre |
37,00 € (ab 01.01.2021) |
Vorläufiger Personalausweis |
3 Monate |
10,00 € |
Merkmale des Personalausweises
- Handliches Scheckkartenformat
- elektronischer Chip im Inneren des Personalausweises
- Online-Ausweisfunktion, um sich im Internet oder an Automaten ausweisen zu können (z. B. beim Online-Einkauf) Die Nutzung dieser Online-Ausweisfunktion ist freiwillig
- Vorbereitet für die digitale Unterschrift. Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden rechtsverbindlich unterzeichnen.
- Speicherung des Lichtbildes und Speicherung der Fingerabdrücke |
Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie die Möglickeit, sich auch im Internet und an den Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre "Der neue Personalausweis - Informationen zur Online-Ausweisfunktion".
Broschüre "Der neue Personalausweis - Informationen zur Online-Ausweisfunktion" (Download)
Für die Nutzung der neuen Funktionen benötigen Sie eine Software, mit deren Hilfe eine sichere Verbindung zwischen Ihrem Kartenlesegerät, Ihrem Personalausweis und dem Diensteanbieter hergestellt werden kann. Diese Software ermöglicht den verschlüsselten Datenaustausch zwischen Personalausweis und Diensteanbieter.
Hier finden Sie die Ausweis App zum Download (kostenlose Software) |
Ging Ihr Ausweis verloren oder ist er gestohlen worden?
Dann melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich beim Passamt.
Bei eingeschalteter Online-Ausweisfunktion: Sperren
Haben Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet,
so müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich sperren lassen.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.
Wichtig ist: ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen.
Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline.
Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien
Rufnummer 116 116 erreichbar.
Natürlich können Sie die Sperrung auch beim Passamt veranlassen.
Weitere Informationen rund um den Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de
Bürgerbüro: 08731/3900-13