Hornissen

Grossansicht in neuem Fenster: HornisseWespen und Hornissen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Die am häufigsten vorkommenden Wespenarten dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden (vgl. § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).

 

hornissen sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13c BNatSchG in Verbindung mit der Bundesnaturschutzverordnung (BArtschV) besonders geschützt.

 

Es ist u.a. verboten sie zu fangen, verletzen oder zu töten (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Sollte eine Ausnahme (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) oder eine Befreiung (§ 67 Abs. 1 BNatSchG) notwendig sein, ist nach Art. 44 Abs. 2 BayNatSchG die untere Nautschutzbehörde zuständig.

 

Grundsätzlich ist man um ein hamonisches Nebeneinander von Mensch und Natur sehr bemüht.

Der Landkreis Dingolfing-Landau hat deshalbt ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberater bestellt. diese beraten die Menschen vor ort und suchen bei Bedarf mit Ihnen gemeinsamt nach Lösungen.

 

Herr Fleischmann Stefan, Breslauer Str. 25, 84130 Dingolfing

Handy: 0151-59404962

drucken nach oben