Dieser Bescheid beinhaltet erstmals die neue Bewertung der Grundsteuer zum 01.01.2025 nach der gesetzlich vorgeschriebenen, neuen bayerischen Bewertungsmethode – Landesgrundsteuergesetz
- Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) wie bisher nach dem Ertragswert des Betriebes
- Grundsteuer B (Grundstücke des sog. Grundvermögens) nach dem wertunabhängigen Flächenmodell.
Die in diesem Bescheid festgesetzte Grundsteuer basiert auf dem vom Finanzamt Dingolfing übermittelten Grundsteuermessbetrag.
Das Finanzamt Dingolfing hat diesen Grundsteuermessbetrag nach den von Ihnen über ELSTER bzw. in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer Immobilie bzw. zu Ihren Flächen berechnet.
Wenn Sie mit der vom Finanzamt Dingolfing durchgeführten Grundsteuerveranlagung nicht einverstanden sind müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Berichtigung beim Finanzamt stellen oder sofern der Bescheid noch nicht rechtskräftig (1 Monat) ist, Einspruch gegen die Grundsteuerveranlagung einlegen. Bitte richten Sie Ihr Schreiben, versehen mit dem oder den betreffenden Aktenzeichen an das:
Finanzamt Dingolfing
Bewertungsstelle
Obere Stadt 44
84130 Dingolfing
Bitte beachten Sie: die Gemeinde Moosthenning kann Ihrem Widerspruch gegen den Äquivalenzbetrag/Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes nicht abhelfen und wir müssten diesen zurückweisen.
Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde können Sie dann nur noch einen Rechtsbehelf aufgrund des angewandten Hebesatzes bzw. aufgrund von formellen Fehlern einreichen.
Weitere wichtige Informationen zur Grundsteuerreform gibt es auf:
https://www.grundsteuer.bayern.de
Dort finden Sie auch den Punkt „Anzeige von Änderungen“. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt (Schriftformerfordernis). Hierzu benötigen sie Ihr Aktenzeichen.
Ihr Steueramt der Gemeindeverwaltung Moosthenning