In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt.
Dabei wird auch die Gemeinde Moosthenning eine Vorschlagsliste aus den Bewerbern erarbeiten. Aus dieser Liste wird eine Auswahl vom Amtsgericht Landau a.d. Isar gebildeten Schöffenwahlausschuss im Verlauf des Jahre 2023 erfolgen. Gewählte Schöffen werden im Oktober/November 2023 vom Gericht verständigt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter und Richterinnen, die für eine Amtsperiode von jeweils 5 Jahren gewählt werden. Die Schöffen unterstützen während ihrer Amtsperiode die hauptamtlichen Richter und Richterinnen an den Strafkammern der Landgerichte und an den Amtsgerichten.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Aufwandsentschädigung und zur Tätigkeit der Schöffen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Wenn Sie sich für dieses wichtige und interessante Ehrenamt interessieren und in Moosthenning Ihren Hauptwohnsitz haben, mindestens 25 Jahre alt sind, können Sie sich für das Amt des Schöffen mit dem untenstehenden Bewerbungsformular bei der Gemeinde Moosthenning bewerben. Anmeldeschluss ist der 17.03.2023.
Wenn Sie sich für das Amt der Jugendschöffen interessieren, senden Sie Ihre Bewerbung bitte an das Landratsamt Dingolfing, Jugendamt.
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch (Mittwoch und Freitag) unter Telefonnr. 08731/3900-13 zur Verfügung.
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