Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Moosthenning | Online: https://www.moosthenning.de//
Rathaus & Service > Verwaltung > Aufgaben der Verwaltung
Profilansicht der Aufgabe / Dienstleistung
Anliegerbescheinigung; Beantragung
Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.
Beschreibung
Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).
Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Vollmacht oder eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.
Fristen
keine
Kosten
Es fällt eine Gebühr an. Sie wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist i.d.R. vom Verwaltungsaufwand abhängig.
Rechtsvorschriften
Links
Verwandte Leistungen
Stand: 03.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe
BayernPortal)
zurück
drucken nach oben
Dieser Webauftritt nutzt Cookies, um die optimale Funktionalität bereitzustellen. Mit der Bestätigung der Schaltfläche "Alle akzeptieren" erteilen Sie uns die jederzeit widerrufliche Einwilligung, dass wir die unter "Cookie-Details" näher beschriebenen Cookies zu den genannten Zwecken einsetzen dürfen. Unabhängig von Ihrer Einwilligung werden technisch notwendige Cookies gesetzt.Alle akzeptierenAblehnenCookie-Details