Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung vom Großraum- und/oder Schwertransporten

Zustimmung zur Befahrung der Gemeindestraßen

Für Fahrten mit Großraum- und/oder Schwertransporten z.B. mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Rübenroder) benötigen Sie eine Zustimmung von der Gemeinde.

 

Neben dem Antragsformular sind Dauer und die zu befahrenden Straßen anzugeben.

 

Weitere Informationen bei Frau Schwimmbeck Tel. 08731/390021

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