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Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass

Personalausweis
Personalausweis • Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist grundsätzlich nur durch persönliche Vorsprache möglich
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild ist vorzulegen
• Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder unter 16 Jahren ist die Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s notwendig
• Bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises beim Passamt der Gemeinde Moosthenning muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden

Der Personalausweis im Überblick

Der Personalausweis wird im praktischen Scheckkartenformat ausgestellt.
Die aufgedruckten Daten im Personalausweis sind auch digital abgelegt.
Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.

Online-Ausweisfunktion: Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken.

Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises, als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen. Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de

Ein vorläufiger Personalausweis wird innerhalb zwei Tagen ausgestellt.

Personalausweis Gültigkeitsdauer Gebühr
für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre 22,80 €
für Personen über 24 Jahren 10 Jahre 28,80 €
vorläufiger Personalausweis 3 Monate 10,00 €
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres   Gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion   6,00 €
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion   Gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)*   6,00 €
Ändern der Anschrift bei Umzügen   Gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall   Gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion   6,00 €
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifkates   Festlegung durch den Anbieter

* Ändern der PIN mit eigenem Kartenlesegerät ist jederzeit möglich.

Reisepass
Reisepass• Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist nur durch persönliche Vorsprache möglich
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild ist vorzulegen
• Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist die Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s notwendig
• Bei erstmaliger Beantragung eines Reisepasses beim Passamt der Gemeinde Moosthenning muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden

Die Ausstellung des Expresspasses erfolgt innerhalb drei Werktage.

Die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses erfolgt nur, wenn die Ausstellung eines regulären Reisepasses bzw. eines Expresspasses nicht mehr möglich ist.

Reisepass Gültigkeitsdauer Gebühr
für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre 37,50 €
für Personen über 24 Jahren 10 Jahre 59,00 €
Expresspass für Personen unter 24 Jahre 6 Jahre 69,50 €
Expresspass für Personen über 24 Jahre 10 Jahre 91,00 €
48-Seiten-Reisepass unter 24 Jahren 6 Jahre 59,50 €
48-Seiten-Reisepass über 24 Jahre 10 Jahre 81,00 €
48-Seiten-Expresspass unter 24 Jahren 6 Jahre 99,00 €
48-Seiten-Expresspass über 24 Jahren 10 Jahre 112,00 €
vorläufiger Reisepass 1 Jahr 26,00 €

Kinderreisepass
Kinderreisepass• Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von 6 Jahren, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt
• Bei der Beantragung ist die Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s notwendig
• Bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokumentes beim Passamt der Gemeinde Moosthenning muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden
• Mit Vollendung des 10. Lebensjahres ist auch vom Kind Unterschrift zu leisten

Die Gebühr für die Ausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 €. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 6,00 €. Eine Verlängerung ist bei bereits abgelaufenen Kinderreisepässen nicht möglich.